Kostenübernahme für Psychotherapie in Braunschweig

Ein transparenter Überblick

Die Frage der Kostenübernahme ist ein wichtiger Schritt bei der Aufnahme einer Psychotherapie. Grundsätzlich ist Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen zu den verschiedenen Wegen der Kostenerstattung.


Gesetzliche Krankenkassen

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die ersten Sitzungen, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde und bis zu vier probatorische Sitzungen, werden ohne vorherigen Antrag von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Gesundheitskarte zum Erstgespräch mit.

Stellen wir gemeinsam fest, dass eine Psychotherapie indiziert ist, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Nach Genehmigung werden die Kosten für die vereinbarten Therapiesitzungen vollständig von Ihrer Kasse getragen. Ein gutes Beispiel für den Ablauf finden Sie auf der Webseite der Techniker Krankenkasse (TK).


Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Bedingungen zur Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und die Beihilfe (für Beamte) variieren je nach Ihrem individuellen Vertrag. In der Regel werden die Kosten für eine psychodynamische Psychotherapie erstattet, der Umfang (z. B. die Anzahl der Sitzungen pro Jahr) kann jedoch begrenzt sein.


Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie vollständig selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten mit der Krankenkasse, was Ihnen maximale Diskretion gewährleistet, da keine Diagnose an Ihre Versicherung übermittelt wird. Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Sollten Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme haben, können wir diese gerne in einem persönlichen Erstgespräch klären.
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